Was ist erlaubt, was nicht?
Man darf Gesetzlich ab der Säule B (nach der Fahrertüre) nach hinten inkl. Heckscheibe getönt werden, sofern beidseitig Aussenspiegel vorhanden sind was sowieso kein Problem darstellt.
Die Tönung ist MFK frei das heisst Sie müssen nicht an das Strassenverkehrsamt das Fahrzeug vorführen nach dem Tönen.
Verboten ist die Frontscheibe zu Tönen. Ebenfalls verboten sind Blendstreifen am oberen Scheibenrand inkl. Fahrer- und Beifahrerseite.